PSA Überprüfung
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz muss nach §14 (7) PSA-V mindestens einmal jährlich auf ihren ordnungsgemäßen Zustand durch eine fachkundige Person überprüft werden. Ebenso ist eine solche Überprüfung vor einer weiteren Verwendung nach einem Absturz notwendig.
Unsere speziell geschulten und erfahrenen Sachkundigen übernehmen diese Überprüfung und die dazugehörige Dokumentation hinsichtlich Funktion, Schaden, Verschmutzung und Lesbarkeit der Etiketten für Sie.
Dies kann bei Ihnen vor Ort, an unserem Standort oder zeitgleich während einem unserer Lehrgänge durchgeführt werden.
Wir dokumentieren die Überprüfung nach den gesetzlichen Vorlagen, wovon Sie eine Kopie zur Aufbewahrung erhalten.
Sollte die PSA den Anforderungen nicht mehr entsprechen, besteht die Möglichkeit diese von uns durch Neuware ersetzen zu lassen.