Evaluierungen

Eine Evaluierung oder Gefährdungsbeurteilung nach §4 ASchG und §4 PSA-V ist vor Beginn der jeweils durchzuführenden Arbeiten notwendig, um mögliche Gefahren und Belastungen für den Arbeitnehmer zu ermitteln.

Unsere Evaluierungen werden in Bild und Text dokumentiert.

Gefahrenpunkte, externe Einflüsse wie Wetter, spezielle Gefahren, wie zB Strahlung aber auch der Faktor Mensch als Gefahrenquelle, werden hierdurch erfasst, aufgezeigt und analysiert.

Das Ziel besteht darin, Risiken so weit als möglich zu reduzieren ohne dabei neue Gefahren hervorzurufen und für höchstmögliche Sicherheit zu sorgen.

Unsere Mitarbeiter zeichnen sich durch ihre langjährige Erfahrung und das dadurch erworbene Know How aus.

In ihrer Funktion als externe Sicherheitsfachkräfte haben sie eine objektive und unvoreingenommene Sicht auf das Wesentliche.